Und was geschieht jetzt?

Ein geliebter Mensch verstirbt – was ist als Angehöriger bei einem Todesfall zu tun?

Einen Menschen zu verlieren, der Teil Ihres Lebens war, ist schmerzlich. Zugleich gibt es viele Dinge zu erledigen und Entscheidungen zu treffen.

Einleitung

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass immer ein Arzt den Tod bescheinigen muss, bevor der Bestatter seine Dienstleistungen erbringen kann. Verstirbt jemand im Krankenhaus, ist immer ein Arzt vor Ort, der die Papiere ausstellen kann. Verstirbt jemand jedoch im Heim oder zu Hause, muss immer erst der Arzt gerufen werden. Es ist aber unproblematisch, wenn ein natürlicher Tod in der Nacht eintritt und Sie den Arzt erst am nächsten Morgen rufen. Nur bei nicht natürlichen Todesursachen muss die Polizei eingeschaltet werden. Erst wenn die Todesbescheinigung ausgestellt wurde, haben unsere Mitarbeiter die Berechtigung, ihre vielseitige Arbeit auszuführen.

Wissenswertes

Der Verstorbene kann nach Eintreten des Todes noch 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden. Wenn Sie es möchten, kommen wir zu Ihnen nach Hause, versorgen den Verstorbenen und holen ihn erst später ab. Wenn wir den Verstorbenen abholen, nehmen wir die Todesbescheinigung mit, da diese notwendig ist, um den Sterbefall beim Standesamt zu melden. Später erhalten Sie dann vom Standesamt die gewünschte Anzahl an Sterbeurkunden, die Sie benötigen.

Nehmen Sie sich Zeit, um in Ruhe nachzudenken und ganz bewusste Entscheidungen zu treffen – Entscheidungen, die Ihnen helfen, gut Abschied zu nehmen.

Persönliche Anregungen

Über folgende Fragen sollten Sie sich in Ruhe Gedanken machen:

  • Soll es eine Erd- oder Feuerbestattung werden?
  • Wo soll der Verstorbene bestattet werden?
  • In welcher Kleidung soll der Verstorbene bestattet werden?
  • Soll es eine Trauerfeier geben?
  • Wenn ja, in welchem Kreise soll die Trauerfeier oder der Gottesdienst stattfinden und wer soll diese gestalten?
  • Wird ein Pfarrer oder ein freier Redner bevorzugt?
  • Welche Musik soll bei der Trauerfeier gespielt werden?
  • Möchten Sie oder andere sich vom Verstorbenen verabschieden?

Folgende Unterlagen benötigen wir für das Trauergespräch:

  • Personalausweis
  • Chipkarte der Versicherung
  • Versicherungsverträge
  • Vorsorgeunterlagen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Graburkunde

Zum Trauergespräch bringen Sie bitte auch die Rentennummer mit. Dann können wir gleich die gesetzliche Rente abmelden und die dreimonatige Vorauszahlung sowie die Witwenrente beantragen. Gerne melden wir auch weitere Rentenzahlungen ab.

Wir übernehmen für Sie alle Abmeldungen und Behördengänge.

Folgende weitere Unterlagen aus dem Stammbuch werden benötigt:

  • Ledige: Geburtsurkunde
  • Verheirate: Heiratsurkunde / Auszug aus dem Familienstammbuch
  • Geschiedene: Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners